Einleitung der Revision 6.0
Jedes Gemeindemitglied, sowie jede physische und juristische Person, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, hat die Möglichkeit, Bauvorhaben und sonstige Planungsinteressen sowie Planungsanregungen in der Zeit vom 24.03.2023 bis 24.05.2023 im Gemeindeamt schriftlich bekanntzugeben.
Hiebei sind auch Planungswünsche, wie die Erweiterung oder Neuerrichtung von Wohnhäusern, Betrieben, Ställen, Wirtschaftsgebäuden, Photovoltaik- und Solaranlagen (> 100 m²) sowie Biomasseheizwerke, Sportanlagen etc. der Gemeinde mitzuteilen.
Formular - Bekanntgabe der privaten Planungsinteressen
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Formular - Bekanntgabe der gewerblichen Planungsinteressen
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Baustart Geh- und Radweg Heidenstraße am 14. März 2023
Baustart Geh- und Radweg Heidenstraße
Am Dienstag, dem 14.03.2023, wird mit den Bauarbeiten für den Geh- und Radweg Heidenstraße sowie den Kreuzungsumbau Heidenstraße/Römerweg bei der neuen Sportanlage begonnen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis für die auftretenden Behinderungen!
Tag der offenen Tür mit Stützpunktfahrzeugen und Feuerlöscherüberprüfung der Freiwilligen Feuerwehr Tillmitsch
Wann: Am Samstag, dem 25. März 2023, 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Wo: Beim Rüsthaus der FF Tillmitsch
- praktische Vorführung der Entstehungsbrandbekämpfung
- Jugendwerbaktion, Kletterturm uvm.
- Vorführung der Stützpunktfahrzeuge: Drohne, WLF, Tauchfahrzeug, Gefahrgutfahrzeug, Drehleiter, Rotes Kreuz
Die Gemeinde Tillmitsch schreibt die Vergabe einer Gemeindewohnung aus.
Mietwohnung im Haus Gemeindestraße 3/1.OG
Wohnungsgröße: 40,14 m2
Vorraum, Küche, Speis, Bad, WC, Abstellraum, 1 Zimmer, Kellerabteil
Derzeitige Mietzins und Betriebskosten:
Gesamt: € 338,92
Kaution: € 1.016,00
Anfragen und nähere Auskünfte im Gemeindeamt!
FERIENJOB
Ferialjob im Wirtschaftshof der Gemeinde Tillmitsch
Bewirb dich jetzt!
gde@tillmitsch.gv.at
03452/82261-0
Ziel der Ausschreibung:
Die Gemeinde Tillmitsch bietet den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Gästen der Gemeinde einen
familienfreundlichen Erholungsplatz am Südufer des Aldriansees. Die Verpachtung der Anlage soll die
Attraktivität der Anlage am See steigern und eine Gelegenheit schaffen, das Ambiente des Aldriansees
besser zu nutzen.
Ausgangslage:
Wir bieten Ihnen eine großzügige Liegefläche sowie einen teilweise eingerichteten Kiosk
(Containeranlage) inkl. Getränkeautomaten, mit der Sie auch ein gastronomisches Angebot umsetzen
können (Ablöse erforderlich).
Die Anlage umfasst eine Liegewiese mit einer Gesamtfläche von ca. 7.000 m² sowie eine entsprechende
PKW-Abstellfläche.
Rahmenbedingungen:
Für Ihre Bewerbung sind folgende Umstände zu berücksichtigen:
• Kosten für sämtliche Betriebskosten, Strom, Telefon, Kosten für Inbetriebnahme, Service und
Reparaturen an Einrichtungen und Installationen gehen auf Rechnung des Pächters/der
Pächterin
• Der Kiosk inkl. Einrichtungsgegenstände (Getränkeautomat) ist abzulösen.
• Der Pächter/die Pächterin wird verpflichtet, auf eigene Rechnung den Betrieb der Liegewiese
unter Einhaltung sämtlicher einschlägigen Vorschriften zu führen und die Pflege des Geländes zu
garantieren. Alle anfallenden Reinigungen, Pflege der Pachtfläche Mäharbeiten, Schneeräumung
usw. obliegen dem Pächter / der Pächterin.
• Die Nutzung der Anlage muss weiterhin öffentlich und kostelos erfolgen können.
• Die Verpachtung erfolgt vorerst für 3 Jahre, einschließlich einer Pachtoption für weitere 2 Jahre.
• Besichtigungstermine vor Ort sind nach Vereinbarung möglich.
Bewerbungen und Anfragen bis längstens 24.03.2023 an:
Ing. Thomas Gritsch
Amtsleiter
Dorfstraße 87
8434 Tillmitsch
Tel.: 03452/82261-517
Mobil: 0664/88243836
E-Mail: amtsleiter@tillmitsch.gv.at
Gesundheitssportprogramm Jackpotfit Training startet in Tillmitsch mit Jenny Vollmann
Gesundheitswirksames Motivations-, Kraft- und Ausdauertraining für Erwachsene
Start der Kurse: 08.03.2023
Wann: Mittwoch, 08.03.2023, 18:00 Uhr - 19:00 Uhr
Wo: Eisstock Sporthalle Tillmitsch
Trainerin: Jenny Vollmann
Anmeldung unter: Telefon: 050 808 9516 oder E-Mail: steiermark@jackpot.fit
Information zur Nutzung von Hausbrunnen in der Gemeinde Tillmitsch
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Im Zuge eines Untersuchungsprojektes der Ministerien für Gesundheit und Klimaschutz wurde im Frühjahr 2021 festgestellt, dass im nördlichen Leibnitzerfeld Verunreinigungen des Grundwassers mit sogenannten „perfluorierten Alkylsäuren“ (PFAS) vorliegen.
Bei PFAS handelt es sich um in der Natur schwer bzw. gar nicht abbaubare chemische Substanzen, die in der Metallverarbeitung und Oberflächenbeschichtung (schmutz- und fettabweisende Beschichtungen von Papier, Textilien, und ähnlichem) sowie in Löschschäumen verwendet wurden bzw. teilweise noch werden. Sie können über die Abluft, das Abwasser, bei Störfällen sowie bei Bränden von Flüssigkeiten wie zum Beispiel Benzin über Löschschäume in die Umwelt gelangen.
Die Verwendung der PFAS erfolgte in der Vergangenheit bzw. erfolgt auch jetzt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Allerdings wurden aufgrund von neuen Erkenntnissen über die nicht vorhandene Abbaubarkeit in der Natur und der zum Teil negativen Auswirkungen auf Menschen und Umwelt einige Substanzen aus der Vielzahl an vorhandenen PFAS in den vergangenen Jahren bereits gesetzlich verboten. Auf Grund der Verwendung in der Vergangenheit werden derartige Verbindungen in der Umwelt, speziell im Boden und Grundwasser, allerdings immer wieder vorgefunden. Seitens der Gesetzgeber (EU, Bund) und seitens des Landes Steiermark ist man einerseits bemüht, den Umgang mit PFAS weiter einzuschränken bzw. zu verbieten und zum anderen Schadensherde zu lokalisieren und diese in der Folge zu sanieren.
Seit Sommer 2021 werden durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und das Land Steiermark aufgrund der Verunreinigungen des Grundwassers im nördlichen Leibnitzerfeld Untersuchungen, finanziert aus dem Altlastensanierungsfonds, durchgeführt. Die Untersuchungen haben zum Ziel, sowohl die Ausbreitung der Schadstofffahne abzugrenzen und somit von der Verunreinigung betroffene Brunnen zu lokalisieren, als auch die Ursache der Verunreinigung herauszufinden. In Summe wurden an insgesamt 80 Brunnen und Grundwassersonden zweimal bzw. bei einigen dreimal Proben gezogen und diese chemisch analysiert. Es wurden in einem Teil der beprobten Brunnen und Messstellen ausgehend von Lebring-Sankt Margarethen bis Tillmitsch PFAS vorgefunden. Die Information der Eigentümer der beprobten Trink- und Brauchwasserbrunnen hinsichtlich der Wasserqualität erfolgte umgehend. Weiters wurden Gemüseproben von Pflanzen, die mit PFAS-verunreinigtem Wasser gegossen wurden, gezogen. Eine Aufnahme in die Gemüsepflanzen bzw. deren Früchte konnte nicht festgestellt werden.
Als Quelle für die Verunreinigung des Grundwassers wurde die Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark lokalisiert. Grund für die Verunreinigungen ist der Übungseinsatz von PFAS-haltigen Löschschäumen in der Vergangenheit. Bestimmte Brände (Flüssigkeitsbrände) erfordern mangels Alternativen die Verwendung von PFAS-hältigen Löschschäumen, daher müssen derartige Brandsituationen auch geübt werden. Der Einsatz der Löschschäume für Übungszwecke am Areal der Feuerwehrschule findet heute allerdings ausschließlich entsprechend adaptierter sicherheitstechnischer Vorgaben statt, wodurch in der Gegenwart ein Eintrag von Schadstoffen am Schulgelände ausgeschlossen ist.
Eine Vielzahl an Brunnen im südlichen Bereich der Feuerwehrschule werden zu Brauchwasser- aber auch zu Trinkwasserzwecken verwendet. Dies schließt neben dem Genuss des Wassers auch das Befüllen von Schwimmbädern sowie die Bewässerung von Gärten mit ein. Ein Querschnitt der Trinkwasserbrunnen die in von der Kontamination betroffenen Bereichen der Gemeinde Tillmitsch liegen und bei denen noch keine Analyse im Zuge des oben genannten Projektes durchgeführt wurden, werden in den kommenden Wochen einer Beprobung mit anschließender Analyse unterzogen. Die Brunneneigentümer werden vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung über das Untersuchungsergebnis informiert. Zur Information aller interessierten Bürger wird nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse in der Gemeinde Tillmitsch eine Informationsveranstaltung stattfinden. Nähere Details dazu werden zeitgerecht von der Gemeinde Tillmitsch erfolgen.
Die Nutzung des Wassers zur Gartenbewässerung ist ohne Einschränkungen möglich, da eine Aufnahme gesundheitsgefährdender Mengen an PFAS nicht erfolgt.
Für Fragen stehen zur Verfügung:
- Fragen zu den Untersuchungen: Dr. Elisabeth Winkler (Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik), Tel. +43 676 86664914, in Vertretung Mag. Martin Schröttner (Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik), Tel. +43 676 86664121)
- Medizinische Fragen: Dr. Günter Siwetz (Abteilung 8 Gesundheit und Pflege),
Tel. +43 676 86664341 - Rechtliche Fragen: Mag. Elisabeth Kladiva, (Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung), Tel. +43 676 86663075
- Fragen zur öffentlichen Wasserversorgung: Gemeindeamt Tillmitsch,
Tel.: 03452/82261-0 (Amtszeiten: Mo. - Fr. 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr)
Förderaktion Klimaticket
Der Gemeinderat der Gemeinde Tillmitsch hat auf Empfehlung des Fachausschusses
für Bildung, Soziales und Familienfreundliche Gemeinde beschlossen, den Kauf des
Klimatickets für Tillmitscher*innen zu fördern.
Ziel dieser Aktion soll es sein, möglichst viele BürgerInnen von der Nutzung der
öffentlichen Verkehrsmittel zu überzeugen und durch die Einsparung der Autofahrten,
z.B. nach Graz, die Verkehrssituation zu verbessern und einen Beitrag für den
Klimaschutz zu leisten.
Die Gemeinde Tillmitsch fördert den Ankauf des Klimatickets Österreich und des
Klimatickets Steiermark in allen angebotenen Varianten inkl. Ermäßigungtickets für
Senioren*innen, Jugend, Menschen mit Beeinträchtigungen und Familienkarten mit
€ 70,-.
Diese Förderung gilt für Klimatickets die im Jahr 2022 und 2023 gültig sind und kann nur
einmalig in Anspruch genommen werden. Die Auszahlung ist nur mit Originalrechnung möglich.
ACHTUNG: Postsendungen mit "alter" Postleitzahl (8430) werden nicht mehr zugestellt!
Seit März 2019 führt Tillmitsch mit 8434 eine eigene Postleitzahl. Die Post AG hat uns informiert, dass Postsendungen mit der "alten Postleitzahl (8430) ab sofort nicht mehr zugestellt werden und an den Absender retourniert werden!