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Wirtschaftsförderung (Förderungen)

Förderung /

Lehrplatzförderung

Alle Betriebe, die im Gemeindegebiet Lehrplätze, für Lehrlinge mit Hauptwohnsitz in Tillmitsch , zur Verfügung stellen, werden von der Tillmitsch Gemeinde mit einem jährlichen Betrag von € 600,00 pro Lehrling gefördert. Alle Betriebe, die außerhalb des Gemeindegebiet Lehrplätze, für Lehrlinge mit Hauptwohnsitz in Tillmitsch , zur Verfügung stellen, werden von der Tillmitsch Gemeinde mit einem… weiterlesen: „Lehrplatzförderung“

Förderung /

MitarbeiterInnenförderung 50+

Die Gemeinde Tillmitsch fördert Betriebe, welche MitarbeiterInnen ab dem vollendeten 50. Lebensjahr, mit Hauptwohnsitz Tillmitsch, einstellt. Förderungen für Betriebe im Gemeindebereich Tillmitsch: pro Mitarbeiter (mit Hauptwohnsitz in Tillmitsch): € 1.500,00 Betriebe in anderen Gemeinden: pro Mitarbeiter (mit Hauptwohnsitz in Tillmitsch): € 750,00 50+ Betriebsförderung Ansuchen

Förderung /

Wirtschaftsförderung

Die bisher bestehende Förderrichtlinie ist mit 30.09.2023 ausgelaufen. Ansuchen um individuelle Wirtschaftsförderungen sind schriftlich an die Gemeinde Tillmitsch zu richten und werden vom zuständigen Kollegialorgan behandelt.

Gemeindeamt Tillmitsch
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gde@tillmitsch.gv.at

Öffnungszeiten
Montag: 7:30 -12:00
Dienstag: 7:30 -12:00
Mittwoch: 7:30 -12:00
Donnerstag: 7:30 -12:00
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