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Lehrplatzförderung

Förderung /

Alle Betriebe, die im Gemeindegebiet Lehrplätze, für Lehrlinge mit Hauptwohnsitz in Tillmitsch, zur Verfügung stellen, werden von der Tillmitsch Gemeinde mit einem jährlichen Betrag von € 600,00 pro Lehrling gefördert.

Alle Betriebe, die außerhalb des Gemeindegebiet Lehrplätze, für Lehrlinge mit Hauptwohnsitz in Tillmitsch, zur Verfügung stellen, werden von der Tillmitsch Gemeinde mit einem jährlichen Betrag von € 300,00 pro Lehrling gefördert.

Lehrplatzförderung-Ansuchen

Gemeinde Tillmitsch
+43 3452 82261
gde@tillmitsch.gv.at

Amtsstunden / Parteienverkehr
Montag: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Info: und nach telefonischer Vereinbarung