phone+43 3452 82261
emailgde@tillmitsch.gv.at

Sterbefall

Arzt für die Totenbeschau verständigen

In Tillmitsch stehen Ihnen dafür folgende Ärzte zur Verfügung:

Dr. Renate Wiesler, Lori-Hartl-Weg 1; Tel.: 03452 / 74866

Dr. Anton Wankhammer, Lang 9, 8403 Lang: Tel.: 03182 / 20717

Standesamt informieren

Spätestens am nächsten Werktag nach der Totenbeschau ist eine Anzeige des Todes durch den Standesbeamten durchzuführen. Hierfür kontaktieren Sie bitte das Standesamt in Leibnitz.

Standesamt-Info

Mail

Erforderliche Unterlagen des Verstorbenen

  • Formular „Anzeige des Todes“ und die „Todesbescheinigung“
  • eigener amtlicher Lichtbildausweis 
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Heiratsurkunde
  • bei Verwitweten: zusätzlich Abschrift aus dem Sterbebuch bzw. Sterbeurkunde des Ehepartners 
  • bei Geschiedenen: zusätzlich Scheidungsbeschluss bzw. Scheidungsurteil
  • eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade 

Bestattung auswählen

Das Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl berät Sie fachkundig und individuell. Alle Formalitäten bei einem Todesfall zu Hause, im Krankenhaus oder im Altersheim übernimmt die Bestattung. Die komplette Organisation der Bestattung, sowie Entwurf und Aufgabe von Todesanzeigen und Danksagungen in Zeitungen oder Druck von Gedenkbildern und Trauerkarten wickelt der Bestatter für Sie ab.

Bestattungsunternehmen

Übersicht Kosten und Gebühren nach einem Todesfall

Anzeige des Todesgebührenfrei
Ausstellung der Sterbeurkunde€   9,30
Todesbestätigunggebührenfrei

Weiterführende Informationen

Erste Schritte nach Eintreten eines Todesfalls

Totenbeschau

Anzeige des Todesfalls/Erstausstellung der Sterbeurkunde

Einsargung und Beförderung

Überführung

Bestattung

Privatrechtliche Verpflichtungen von Verstorbenen

Ausstellung einer Sterbeurkunde

Abschrift aus dem Sterbebuch

Graberwerb

Gemeindeamt Tillmitsch
+43 3452 82261
gde@tillmitsch.gv.at

Öffnungszeiten
Montag: 7:30 -12:00
Dienstag: 7:30 -12:00
Mittwoch: 7:30 -12:00
Donnerstag: 7:30 -12:00
Freitag: 7:30 -12:00