phone+43 3452 82261
emailgde@tillmitsch.gv.at

Personalausweis

Personalausweis

Ihr Nachweis der Staatsangehörigkeit und Identität.

In vielen Staaten Europas gilt der Personalausweis als Reisedokument für den Grenzübertritt (statt eines Reisepasses). Im Inland gilt der Personalausweis u.a. als amtlicher Lichtbildausweis. Sie können den Personalausweis beispielsweise verwenden

  • als Ausweis gegenüber der Exekutive oder einer Behörde,
  • für den Abschluss eines Kaufvertrags,
  • für die Abholung eines persönlichen Schriftstückes.

Zuständige Stelle:

Die nächstgelegene Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz

Eine Antragstellung bei der Gemeinde Tillmitsch ist nicht möglich.

Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises/Reisepasses muss persönlich eingebracht werden.

Adresse:Kadagasse 12, 8430 Leibnitz
Telefon:+43 (0)3452 82911-0
E-Mail:bhlb@stmk.gv.at
Information:Bezirkshauptmannschaft Leibnitz

Erforderliche Unterlagen

wenn weder Personalausweis noch Reisepass vorhanden ist:

  • amtlicher Lichtbildausweis, oder ein Identitätszeuge bzw. eine Identitätszeugin 
  • Geburtsurkunde 
  • Staatsbürgerschaftsnachweis 
  • ein Passbild (Hochformat ca. 35 x 45 mm) nach bestimmten Passbildkriterien nicht älter als 6 Monate 
  • eventuell Heiratsurkunde 
  • eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung (z.B. Ingenieur bzw. Ingenieurin)

Erforderliche Unterlagen, wenn ein gültiger Reisepass vorhanden ist:

  • Reisepass
  • Geburtsurkunde 
  • ein Passbild (Hochformat ca. 35 x 45 mm) nach bestimmten Passbildkriterien 

Kosten für die Neuausstellung

Bis zum 16. Lebensjahr: € 26,30

Ab dem 16. Lebensjahr: € 61,50 (10 Jahre gültig)

Weiterführende Informationen und Links:

Alles über den Personalausweis (help.gv.at)

Gemeindeamt Tillmitsch
+43 3452 82261
gde@tillmitsch.gv.at

Öffnungszeiten
Montag: 7:30 -12:00
Dienstag: 7:30 -12:00
Mittwoch: 7:30 -12:00
Donnerstag: 7:30 -12:00
Freitag: 7:30 -12:00